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Von: food-monitor

Das neue Logo soll verpflichtend sein in der gesamten EU. Es besteht jedoch kein Verbot, weitere Logos auf einer Verpackung einzusetzen, was den Sinn von Kennzeichnungen nicht unbedingt unterstützt.

“Ab dem 1. Juli 2010 muss das neue EU-Bio-Logo auf Verpackungen aufgebracht werden. Für vorverpackte Waren werden das Logo und die Angabe der Herkunft verpflichtend. Das europäische Bio-Label gilt nicht für Umstellungsware und Lebensmittel mit einem Bio-Anteil unter 95 %. Für unverpackte Ware und Importe aus Drittländern kann es freiwillig verwendet werden.” (EU-Kommission)

Zum Design-Aspekt: Ein Logo soll rasch erfassbar (daher möglichst wenig komplex) und durch die grafische Qualität seine inhaltliche Bedeutung eindeutig vermitteln. Das erfüllt eine “Küchenschürze” mit Lebensmitteln nicht – dies steht eher für Kochen als für den Bio-Aspekt von Lebensmitteln.


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